Marktgemeinde Moosburg
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Bundesvergabegesetz: Schwellenwerte verlängert

Das Bundesvergabegesetz regelt die Vergaben der öffentlichen Auftraggeber in Österreich.

Ein besonderes Instrument ist die Direktvergabe. So gab es die Möglichkeit, dass Gemeinden Bauaufträge bis 100.000 Euro ohne langwierige Verfahren vergeben konnten. Dieser Betrag wurde vom Justizministerium mit Verordnung festgelegt und hatte bis Ende 2020 Gültigkeit. Bereits im Herbst des Vorjahres haben LAbg Bgm Herbert Gaggl und Amtsleiter Norbert Pichler eine Verlängerung dieser Verordnung gefordert, um in Zeiten der Krise rasch investieren zu können.

Die Forderung der Marktgemeinde Moosburg und vieler anderer öffentlicher Auftraggeber und der Wirtschaft wurde erfüllt: das Justizministerium hat Ende Dezember die Verordnung um zwei Jahre verlängert.