Rechtzeitig vor dem heurigen Schulstart ist nun die Antragstellung gestartet. „Unser Fokus liegt dabei auf dem Nahbereich von Schulen, Kindergärten und Horten, wo wir damit Fahrzeuglenker zusätzlich sensibilisieren wollen“, betonen Gruber und Schuschnig. Obwohl diese Bereiche oft durch Schutzwege oder Tempobeschränkungen abgesichert sind, kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Hier habe man mit mobilen Geschwindigkeitsanzeigen sehr gute Erfahrungen gemacht.
Denn die radargesteuerten, digitalen Anzeigetafeln weisen auf die überhöhte Geschwindigkeit hin und haben so eine mahnende Wirkung auf Fahrzeuglenker. In der Anschaffung sind sie jedoch nicht günstig. Kosten von bis zu 5.000 Euro können für eine Anlage anfallen. „Mittel, die bei angespannten Gemeindekassen nicht immer vorhanden sind. Deshalb wollen wir die Kärntner Gemeinden dabei finanziell unterstützen und so gemeinsam die Verkehrssicherheit für die Jüngsten in der Gesellschaft erhöhen“, so Gruber. Pro Gemeinde kann die Förderung für eine Anlage beantragt werden. Das Land unterstützt die Anschaffung mit 50 Prozent der Kosten bzw. mit einer maximalen Förderhöhe von 2.500 Euro pro Gemeinde. Das Budget von 100.000 Euro wird zum Teil aus Mitteln finanziert, die über Verkehrsstrafen von Rasern eingenommen werden.
Die ersten Anträge sind bereits eingelangt und werden geprüft. So will etwa Bürgermeister Herbert Gaggl von Moosburg die Aktion nutzen: „Wir haben bereits eine solche mobile Anzeige in der Gemeinde und ich kann den positiven Effekt bestätigen. Mit dieser Unterstützung können wir eine weitere Anlage ankaufen. Ich glaube, dass viele Gemeinden von dieser sinnvollen Aktion profitieren werden.“ Für die Antragstellung haben die Gemeinden neben Angaben zum möglichen Standort auch ein Anbot für die Anzeigentafel, die sie anschaffen wollen, zu übermitteln. Ein Verkehrsexperte des Landes überprüft dann, ob der Standort geeignet ist und die Anzeigentafel den erforderlichen Standards entspricht. Nach positiver Beurteilung kann die Geschwindigkeitsanzeige angekauft werden und den Gemeinden wird die entsprechende Fördersumme ausbezahlt.