Alle Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt.
Ankauf von Zuchtkalbinnen
Richtlinien:
- Vorlage des Ansuchens (spätestens 1 Monat nach Ankauf des Zuchttieres)
- Vorlage der Zuchtbescheinigung
- Vorlage der Rechnung über den Ankauf mit Einzahlungsbestätigung
- pro landwirtschaftlichen Betrieb werden max. 2 Stück im Jahr gefördert
Ankauf Zuchteber
Richtlinien:
- Vorlage des Ansuchens (spätestens 1 Monat nach Ankauf des Zuchtebers)
- Vorlage der Zuchtbescheinigung
- Vorlage der Rechnung über den Ankauf mit Einzahlungsbestätigung
- pro landwirtschaftlichen Betrieb wird jährlich ein Zuchteber gefördert
- Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt.
Künstliche Besamung
Richtlinien:
- Vorlage des Ansuchens mit Anführung der Stückzahl aller weiblichen Rinder ab dem 18. Lebensmonat, mit Stichtag 1. Juli jedes Jahres
- Ansuchen müssen bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres bei der Marktgemeinde Moosburg eingebracht werden
Wurmmittel
Richtlinien:
- Vorlage der Rechnung über den Ankauf
- Vorlage der Einzahlungsbestätigung
- Gefördert werden nur flüssige Wurmmittelpropyhlaxe (z. B. Dectomax, Eprinex etc.)
Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt.
Gelenkswelle
Richtlinien:
- Vorlage der Rechnung über den Ankauf bzw. Reparatur
- Vorlage der Einzahlungsbestätigung
- Förderung ein Stück pro Jahr je landwirtschaftlichen Betrieb
Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt.
Weiterbildungsmaßnahmen
Weiterbildungen im landwirtschaftlichen Bereich (Seminare, Kurse etc.) werden individuell im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft behandelt.
Richtlinien:
- Nachweis der Weiterbildung
- Rechnung über die Kurskosten
- Vorlage der Einzahlungsbestätigung
Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt.
Förderungen für Maschinengemeinschaften
Förderungshöhe für den Ankauf von landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten werden individuell im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft behandelt.
Richtlinien:
- Maschinengemeinschaften müssen aus mindestens 5 Mitgliedern bestehen (mit Unterschrift aller Mitglieder)
- Vorlage der Rechnung über den Ankauf
- Vorlage der Einzahlungsbestätigung
Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt.
Förderung Kalkaktion 2023/2024/2025
Richtlinien:
Ausgangsbasis: 1.000 kg pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzflächen, ausgenommen Ökoflächen
Subventionshöhe: je kg EUR 0,015
- Vorlage des Mehrfachantrages
- Vorlage der saldierten Rechnung
- Angabe der Bankverbindung für die Überweisung der Subvention
- Ackerflächen, die nicht in der Marktgemeinde Moosburg liegen werden mitgefördert,
vorausgesetzt der Besitzer hat seinen Hauptwohnsitz und seinen landwirtschaftlichen Betrieb in Moosburg