Gemäß § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes 2007 sind alle Bienenhalter verpflichtet bis spätestens 15. April 2023 den Standort, die Anzahl und die Rasse der Bienenvölker dem zuständigen Gemeindeamt bekannt zu geben.
Bitte entnehmen Sie im Anhang das Formular für die Meldung der Bienenstände