Personalausweis für ein Kind
Wenn Sie einen Personalausweis für Ihr Kind benötigen – wir helfen Ihnen gerne.
Bei der Antragstellung eines Personalausweis muss das Kind persönlich anwesend sein.
- Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
- Ab dem vollendetem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann das Kind den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises selbst stellen, sofern die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters vorliegt.
Nach der Antragstellung dauert es ca. fünf Tage und der Personalausweis wird Ihnen mit der Post an die von Ihnen angeführte Adresse zugesandt.
Bei der Antragstellung ist kein Formular notwendig, die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.
Mit einem eigenen Personalausweis kann das Kind in zahlreichen europäischen Staaten allein einreisen.
Gültigkeit
- für Kinder bis zwei Jahre: 2 Jahre
- für Kinder ab dem 2. Geburtstag: 5 Jahre
- ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre
Zuständigkeit und Kontakt
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann bei jeder Bezirkshauptmannschaft bzw. bei jedem Magistrat gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin oder des Antragstellers
- alter Personalausweis (falls vorhanden)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
- ein Passbild 35 x 45 mm, nicht älter als 6 Monate
Personalausweis – Namensänderung, Neuausstellung, Verlust - Kosten und Gebühren in EUR
Personalausweis |
|
Bundesgebühr nach dem 16. Geburtstag | 61,50 |
Bundesgebühr bis zum 2. Geburtstag | 0,00 |
Bundesgebühr nach dem 2. Geburtstag | 26,30 |