Wir freuen uns über eine neue Moosburgerin, einen neuen Moosburger!
Nachdem Ihr Baby das Licht der Welt erblickt hat, müssen Sie die Geburt beim Standesamt des Geburtsortes beurkunden lassen.
Die Anzeige der Geburt wird vom Leiter der Krankenanstalt, in der das Kind geboren wurde, direkt an das Standesamt weitergeleitet. Bei Hausgeburten macht dies der Arzt, die Hebamme oder ein Elternteil.
Auf der Anzeige der Geburt ist der Vorname des Kindes durch die Eltern bzw. einen Elternteil einzutragen.
Gleichzeitig mit der Beurkundung kann das Standesamt eine Wohnsitzanmeldung im Wege des Zentralen Melderegisters vornehmen. Bei der Eintragung der Geburt wird auch ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt.
Sie erhalten gratis 12 Müllsäcke, mit denen Sie die Babywindeln entsorgen können. Die Müllsäcke können Sie zur Mülltonne stellen. Nach der Vollendung des 1. Lebensjahres Ihres Kindes können Sie noch einmal 12 Müllsäcke im Moosburg-Service abholen.
Benötigte Unterlagen
Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen zum Standesamt mit:
Bei ehelich geborenen Kindern
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Geburtsurkunde der Eltern
Bei unehelich geborenen Kindern
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Bei Geburten im Krankenhaus wird die Anzeige der Geburt direkt in das Zentrale Personenstandsregister eingetragen.
Bei Hausgeburten müssen Sie zusätzlich die Anzeige der Geburt, ausgefüllt vom Arzt, einer Hebamme oder einem Elternteil zum Geburtsstandesamt mitnehmen.
Links
Formular BundesministeriumLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
FinanzamtLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
Bundesministerium für JugendLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
Zuständigkeit und Kontakt
