Geburtsurkunde – Ausstellung
Die Geburtsurkunde anlässlich der Geburt Ihres Kindes wird ausschließlich vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt.
Wenn Sie keine Geburtsurkunde mehr haben und eine neue benötigen, bekommen Sie diese seit 1. November 2014 bei jeder Personenstandsbehörde, dem Standesamt und dem Standesamtsverband in ganz Österreich.
Die Geburtsurkunde ist von den Gebühren und Abgaben befreit, sofern sie innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes ausgestellt wird.
Für jede weitere Geburtsurkunde wird eine Bundesgebühr in Höhe von EUR 7,20 und eine Verwaltungsabgabe in Höhe von EUR 2,10 eingehoben.
Geburtsurkunde - Ausstellung - Kosten und Gebühren in EUR
Geburtsurkunde |
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Bundesgebühr bei weiterer Ausstellung | 7,20 |
Verwaltunsabgabe bei weiterer Ausstellung | 2,10 |