Personenstandsurkunde und Apostille, Beglaubigung
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, ist es in einigen Ländern notwendig, dass Sie eine Personenstandsurkunde, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde beglaubigen und eventuell mit einer Apostille versehen lassen müssen.
Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Die Apostille selbst wird vom Amt der Kärtner Landesregierung auf den Urkunden angebracht.