Wohnsitz – Anmeldung
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, muss sich bis spätestens drei Tagen danach im Meldeamt anmelden. Für jede anzumeldende Person ist ein Meldezettel auszfüllen.
Benötigte Unterlagen
- ein vollständig ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen und des Unterkunftgebers
- ein Dokument, aus dem die Identität der anzumeldenden Person hervorgeht
- wenn vorhanden: die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis, die Heiratsurkunde
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Zuständigkeit und Kontakt
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