Baubeginnmeldung
Meldung über begonnene Baumaßnahmen
Spätestens eine Woche nach Beginn der Baumaßnahmen ist bei der Behörde darüber eine schriftliche Meldung einzubringen. Zur Meldung ist derjenige verpflichtet, in dessen Auftrag das Vorhaben ausgeführt wird.