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Förderung für „Erneuerbare Wärme“
Zielsetzung der Förderung ist es, marktkonforme Rahmenbedingungen zu schaffen für die Nutzung erneuerbarer Energieträger durch
- thermische Solaranlagen,
- Holzheizungen,
- Wärmepumpen für die Raumheizung und
- Anschluss an (Biomasse-) Nahwärmeanlagen.
Weiters soll auch der energieeffiziente Einsatz der geförderten Heizungsanlagen sicher gestellt werden, um die höchstmögliche Reduktion des Einsatzes konventioneller Energieträger (Öl, Gas, Kohle und Strom) und damit der energiebedingten Emissionen bei der Wärmeversorgung zu erreichen.
Förderungen aus dem Titel der „Förderungsrichtlinie Erneuerbare Wärme“ des Amtes der Kärntner Landesregierung der Abteilung 8, Unterabteilung Energiewirtschaft sind nicht rückzahlbare Zuschüsse und werden unabhängig vom Einkommen ausgezahlt!
Die Details entnehmen Sie direkt von der Website der Förderstelle.