Wohnbeihilfe
Unter bestimmen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Wohnbeihilfe zu stellen. Über einen solchen Antrag entscheidet das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4.
Marktgemeinde Moosburg
Kirchplatz 1 | 9062 Moosburg | +43-4272-83400 | moosburg@ktn.gv.at | www.moosburg.gv.at
https://www.moosburg.gv.at/?p=618
Unter bestimmen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Wohnbeihilfe zu stellen. Über einen solchen Antrag entscheidet das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4.