Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember des Haushaltsvoranschlag 2020 einstimmig beschlossen.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (VRV 2015) wird das Buchhaltungssystem ab 2020 umgestellt: von der Kameralistik hin zur doppelten Buchhaltung. Der Voranschlag neu gliedert sich in den Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt. Ziel des Gesetzgebers ist, dass die Haushalte der öffentlichen Hände vergleichbar werden.
„Der Voranschlag 2020 konnte zwar noch ausgeglichen erstellt werden, jedoch steigen die Umlagen, die vom Land Kärnten vorgeschrieben werden und auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat, immer mehr. Die Beiträge für Sozialhilfe und Krankenanstalten belasten den Haushalt. Wir haben immer weniger Spielraum“, informiert der Bürgermeister.