Das Abbrennen von Osterfeuer im Rahmen einer organisierten Veranstaltung ist aufgrund der derzeit geltenden COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung untersagt.
Jedoch ist es heuer erlaubt ein Osterfeuer zu den angeführten Bestimmungen anzuzünden:
- Das Osterfeuer muss zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag, abgebrannt werden ( Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung)
- Das Osterfeuer darf nur alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt abgebrannt werden
- Kontakte zu anderen Personen dürfen NUR stattfinden, wenn es sich dabei um den nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, einzelne engste Angehörige oder einzelne wichtige Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird, handelt.
Das Osterfeuer muss spätestens 4 Werktage vor dem Abbrennen der Marktgemeinde Moosburg gemeldet werden. Anmeldungen bitte unter +43 4272 83400 11.
Bildquelle: bigstock/Amlan_Mathur