Die Anmeldung von Osterfeuern muss spätestens vier Tage vor dem Abbrennen im Gemeindeamt oder beim WSZ erfolgen (bis Dienstag, 26.03.2024) mit Angabe folgender Informationen:
- die verantwortliche Person
- der genaue Ort bzw. die Parzellen-Nummer
- Grundeigentümer
An sich ist das punktuelle Verbrennen biogener Materialien (Äste, Laub usw.) ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen z. B. Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen.
Die Osterfeuer dürfen nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag abgebrannt werden (bei Schlechtwetter am Ostersonntag bzw. am darauffolgenden Wochenende).
Aus Sicht der Luftreinhaltung sollten Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege dienen und nicht der Erntsorgung biogener Materialien.
Bitte beachten:
- Kontrollieren Sie vor dem Abbrennen, ob sich nicht Tiere (z. B. Igel oder Vögel) in der Zwischenzeit in Ihrem Osterhaufen eingenistet haben.
- Es darf nur trockenes Holz und Reisig verbrannt werden.
- Das Verbrennen von Müll (Reifen, lackiertes Holz usw.) ist strengstens verboten.
- Bei Aufkommen von Wind, bei Funkenflug und vor Verlassen der Feuerstätte ist das Feuer zu löschen.
- Für die erste Löschhilfe sind geeignete Löschgeräte bereit zu halten.
- In einem Abstand von 50 Metern im Umkreis des Osterhaufens dürfen sich keine baulichen Anlagen oder brennbare Gegenstände befinden.
- Das Abbrennen des Osterhaufens darf nur unter ständiger Aufsicht und ohne Anrainerbelästigung erfolgen.
Bei drohender Gefahr unverzüglich die Feuerwehr, Notruf 122 verständigen.
Anmeldungen im Sekretariat: 04272 83400 11
Für die Durchführung des Osterschießens ist ein schriftliches Ansuchen bis spätestens Dienstag, 26.03.204, an die Marktgemeinde Moosburg zu stellen. Das Ansuchen muss folgende Informationen enthalten:
- Name der verantwortlichen Person
- Name des Grundeigentümers
- Parzellen-Nummer
Für das Osterschießen werden von der Marktgemeinde Moosburg und der Polizeiinspektion Moosburg folgende Zeiten festgelegt:
Karsamstag, 16:00 Uhr bis Ostersonntag, 1:00 Uhr
Ostersonntag, 6:00 bis 12:00 Uhr
Das Osterschießen wird auf eigene Verantwortung durchgeführt und es sind alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird. Besonders Rücksicht genommen werden muss auch auf Kinder, ältere und kranke Menschen.