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25. März 2024
Osterfeuer und Osterschießen - Anmeldung
Die Anmeldung von Osterfeuern muss spätestens vier Tage vor dem Abbrennen im Gemeindeamt oder beim WSZ erfolgen (bis Dienstag, 26.03.2024) mit Angabe folgender Informationen: die verantwortliche Person der genaue Ort bzw. die Parzellen-Nummer Grundeigentümer An sich ist das punktuelle Verbrennen biogener Materialien (Äste, Laub usw.) ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen z. B. Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Die Osterfeuer dürfen…