Bauabwicklung

Änderungen und mögliche Verfahrensschritte während eines Bauverfahrens:
  • Bei bewilligten und noch nicht abgeschlossenen Bauverfahren gibt es diverse Verfahrensschritte, die eingehalten werden müssen.
  • Sollten während dieser Phase Änderungen auftreten, besteht die Möglichkeit, eine Abänderung der genehmigten Baubewilligung zu beantragen.
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Zuständigkeit und Kontakt

Gabriel Pirker BA MA

Bauamt, Bauamtsleiter
+43-4272-83400-80
+43-4272-83400-33