Baubeginnmeldung

Meldung über begonnene Baumaßnahmen

Spätestens eine Woche nach Beginn der Baumaßnahmen ist bei der Behörde darüber eine schriftliche Meldung einzubringen. Zur Meldung ist derjenige verpflichtet, in dessen Auftrag das Vorhaben ausgeführt wird.

Zuständigkeit und Kontakt

Gabriel Pirker BA MA

Bauamt, Bauamtsleiter
+43-4272-83400-80
+43-4272-83400-33