Baufortschritt

Zahlungsansuchen – Bauzustandsbetätigung

Folgende Meldungen müssen bei Baufortschritt gemacht werden:

  • Meldung des Baufortschritts entsprechend der Förderungszusage der zugrundeliegenden Baubewilligung zur Anweisung des Wohnbauförderungsdarlehens.
  • Meldung an das Amt der Kärntener Landesregierung, Abteilung 2 – Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen.

Zuständigkeit und Kontakt

Gabriel Pirker BA MA

Bauamt, Bauamtsleiter
+43-4272-83400-80
+43-4272-83400-33