Baufortschritt
Zahlungsansuchen – Bauzustandsbetätigung
Folgende Meldungen müssen bei Baufortschritt gemacht werden:
- Meldung des Baufortschritts entsprechend der Förderungszusage der zugrundeliegenden Baubewilligung zur Anweisung des Wohnbauförderungsdarlehens.
- Meldung an das Amt der Kärntener Landesregierung, Abteilung 2 – Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen.
Zuständigkeit und Kontakt
![](https://www.moosburg.gv.at/wp-content/uploads/2018/05/9745_©video-film-fritz-150x200.jpg)