Baufortschritt
Zahlungsansuchen – Bauzustandsbetätigung
Folgende Meldungen müssen bei Baufortschritt gemacht werden:
- Meldung des Baufortschritts entsprechend der Förderungszusage der zugrundeliegenden Baubewilligung zur Anweisung des Wohnbauförderungsdarlehens.
- Meldung an das Amt der Kärntener Landesregierung, Abteilung 2 – Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen.