Einheitswertbescheid

Meldung an das Finanzamt

Der Einheitswert dient als Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer. Haben Sie ein Wohnhaus errichtet, muss nach vollendetem Bauvorhaben eine Meldung an das Finanzamt ergehen, um diesen festzustellen.

Zuständigkeit und Kontakt

Gabriel Pirker BA MA

Bauamt, Bauamtsleiter
+43-4272-83400-80
+43-4272-83400-33