Hausnummer
Wenn Sie Ihr Wohnhaus fertig gestellt haben, benötigen Sie eine Hausnummer!
Nach Einreichung und Prüfung der Bauvollendungsmeldung, inklusive der Bestätigungen der bauausführenden Firmen, bestätigt die Behörde, dass für Ihr Bauvorhabens (gemäß §40 Abs. 2 der Kärntner Bauordnung 1996) die Belege (nach §40 Abs. 1 lit a bis c leg cit.) vollständig beigebracht wurden. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie einen Bescheid, der die Orientierungsnummer (Hausnummer) ihres Objektes bezeichnet.
Die Hausnummer muss nach folgendem Muster gestaltet werden:
Hausnummer - Kosten und Gebühren in EUR
Orientierungsnummer |
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Verwaltungsabgabe | 5,50 |