Flächenwidmungsplan – Änderungsantrag

Der Flächenwidmungsplan darf nur aus wichtigen Gründen abgeändert werden.

Der Flächenwidmungsplan ist zu ändern, wenn dies
  1. durch die Aufstellung oder Änderung eines überörtlichen Entwicklungsprogrammes erforderlich wird,
  2. durch die Erstellung oder Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes erforderlich wird oder sich die für die örtliche Raumplanung sonst maßgebenden wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen oder kulturellen Verhältnisse wesentlich geändert haben oder
  3. zur Vermeidung von Widersprüchen zu Gesetzen und Verordnungen des Bundes oder des Landes geboten ist.

Zuständigkeit und Kontakt

Gabriel Pirker BA MA

Bauamt, Bauamtsleiter
+43-4272-83400-80
+43-4272-83400-33