Flächenwidmungsplan – Änderungsantrag
Der Flächenwidmungsplan darf nur aus wichtigen Gründen abgeändert werden.
Der Flächenwidmungsplan ist zu ändern, wenn dies
- durch die Aufstellung oder Änderung eines überörtlichen Entwicklungsprogrammes erforderlich wird,
- durch die Erstellung oder Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes erforderlich wird oder sich die für die örtliche Raumplanung sonst maßgebenden wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen oder kulturellen Verhältnisse wesentlich geändert haben oder
- zur Vermeidung von Widersprüchen zu Gesetzen und Verordnungen des Bundes oder des Landes geboten ist.