Wohnbauförderung Information

Wir informieren Sie gerne über die Wohnbauförderung, des Landes Kärnten:

Seit 01. Jänner 2018 ist das neue Kärntner Wohnbauförderungsgesetz (K-WBFG 2017) in Kraft.

Zeitgemäßes, qualitativ hochwertiges und leistbares Wohnen für die Kärntner Bevölkerung sicherzustellen, dies unter Berücksichtigung klimarelevanter, ökologischer Gesichtspunkte ist eine der wichtigsten Zielsetzungen der neuen Wohnbauförderung.

Schwerpunkte Wohnbauförderung

• Errichtung von Wohnraum im Eigentum

• Ersterwerb von Wohnraum direkt vom Bauträger

• Mietwohnungen und Wohnheime im mehrgeschossigen Wohnbau mit neuen Wohnformen und flexiblem Wohnbau

• Gewährung eines Eigenmittelersatzkredites

• Barrierefreie Maßnahmen oder altersgerechtes Wohnen

• Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau

• Sanierung von Wohnhäusern und Wohnheimen gemeinnütziger Bauvereinigungen und Gemeinden

• Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten und Erwerb von Bestandsobjekten

• Begleitmaßnahmen zur Sicherung einer zeitgemäßen und leistbaren Wohnversorgung

Wohnbaufibeln

In den Wohnbaufibeln finden Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Vorhaben.