Wohnbeihilfe

Unter bestimmen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Wohnbeihilfe zu stellen. Über einen solchen Antrag entscheidet das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4.Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster

Zuständigkeit und Kontakt