Schüler an Pflichtschulen – finanzielle Beihilfe

Hier finden Sie Infos über die finanzielle Unterstützung von Familien mit Schulkindern.

Schulpflicht in Österreich

Die gesetzliche Schulpflicht gilt für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten.

Beginn und Dauer

Die Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September.

Die Schulpflicht erstreckt sich in Österreich über neun Jahre. Im Allgemeinen wird in den ersten vier Jahren die Grundschule (Volksschule) besucht. Danach folgen weitere vier Jahre entweder in einer Hauptschule oder Kooperativen Mittelschule bzw. der Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule. Die Schulpflicht wird im 9. Schuljahr durch den Besuch der Polytechnischen Schule oder durch Fortsetzung in der Oberstufe einer mittleren oder höheren Schule erfüllt.

Förderungen für Schüler an Pflichtschulen
  • Schulbeginnhilfe: Gefördert werden Eltern, deren Kinder in die Pflichtschule kommen.
  • Schulveranstaltungshilfe: Gefördert werden Eltern von mindestens zwei Kindern, die im Laufe eines Schuljahres Schulveranstaltungen absolvierten.

Zuständigkeit und Kontakt

Sylvana Wobak

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-20
+43-4272-83400-33