Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe
Für Kinder wird Eltern – unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen – Familienbeihilfe gewährt. Ist das Kind erheblich behindert, wird eine erhöhte Familienbeihilfe gewährt.
Familienbeihilfe Neu ab 01. Mai 2015
Ab 01.Mai 2015 ist es nicht mehr erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe beim zuständigen Finanzamt einbringen. Die Daten Ihres im Inland geborenen Kindes werden vom Zentralen Personenstandsregister direkt an das zuständige Finanzamt weiter geleitet, dort geprüft , Sie bekommen ein Informationsschreiben und zeitgleich wird die Familienbeihilfe auf das der Finanzverwaltung bekannte Konto überwiesen. Die Broschüre mit näheren Informationen finden Sie hier: BMF Familienbeihilfe Broschüre