Chancengleichheitsgesetz – Information/Antrag

Ziel ist es, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Dieses Gesetz gilt für Menschen mit Behinderung. Der Antrag wird von uns digital erfasst und direkt an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 – Soziales, bzw. an die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt, zur Erledigung weitergeleitet.

Folgende Anträge können gestellt werden:

Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Förderung der Erziehung und Entwicklung
  • Fähigkeitsorientierte Beschäftigung und berufliche Eingliederung
  • Hilfe zur beruflichen Eingliederung
  • Hilfe durch geschützte Arbeit
  • Beschäftigungstherapie
  • Fahrtkostenzuschuss

Antrag auf Therapie und Hilfsmittel sowie sonstige Unterstützungsleistungen

  • Therapien und Hilfsmittel
  • Sonstige Leistungen

Bei der Antragstellung sind verschiedene Unterlagen vorzulegen:

  • Aktueller Einkommensnachweis
  • Eine detaillierte Beschreibung der beantragten Leistung etc.

Nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit uns auf. Sie erhalten einen Termin für die Aufnahme des Antrages.

Zuständigkeit und Kontakt

Sylvana Wobak

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-20
+43-4272-83400-33

Sarah Sereinig

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-40
+43-4272-83400-33

Ursula Madritsch

Moosburg-Service
+43-4272-83400-30
+43-4272-83400-33