Hilfe in besonderen Lebenslagen, Information und Antrag
Wenn Sie eine Soforthilfe benötigen, weil Sie unverschuldet in eine Notlage geraten sind, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen zu stellen.
Der Antrag wird von uns digital erfasst und direkt an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 – Soziales, zur Erledigung weiter geleitet. Ein entsprechender finanzieller Zuschuss wird vom Amt der Kärntner Landesregierung an Sie überwiesen.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Aktueller Einkommensnachweis
- Nachweis der monatlichen Ausgaben
- Eine detaillierte Beschreibung, warum Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden
- Bekanntgabe der Familien- und Vermögensverhältnisse aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen etc.