Osterschießen – Information, Antrag

Das Osterschießen ist in der Region Moosburg Teil des zu Ostern ausgeübten Brauchtums.

Das Osterschießen wird auf eigene Verantwortung durchgeführt und es sind alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird. Besonders Rücksicht genommen werden muss auch auf Kinder, ältere und kranke Menschen.

Für das Osterschießen werden von der Marktgemeinde Moosburg und der Polizeiinspektion Moosburg folgende Zeiten festgelegt:

  • Karsamstag, 16:00 Uhr bis Ostersonntag, 1:00 Uhr
  • Ostersonntag, 6:00 bis 13:00 Uhr
Ansuchen:

Für die Durchführung des Osterschießens ist ein Ansuchen an die Marktgemeinde Moosburg zu stellen. Das Ansuchen muss folgende Informationen enthalten:

  • Name der verantwortlichen Person
  • Name des Grundeigentümers
  • Parzellen-Nummer

 

Zuständigkeit und Kontakt

Mag. Monika Jausz

Sekretariat