Veranstaltungen – Information
Wichtige Informationen für Vereine und Veranstalter
Das Kärntner Veranstaltungsgesetz kennt nur bewilligungspflichtige Veranstaltungen und freie Veranstaltungen.
Für die Durchführung von freien Veranstaltungen gelten drei Voraussetzungen:
- nur in genehmigten oder geeigneten Veranstaltungsstätten
- keine Beeinträchtigung der allgemeinen Erfordernisse (Stand der Technik, keine Gefährdung)
- nur von 6:00 bis 24:00 Uhr in freien Veranstaltungsstätten
- nur von 6:00 bis 02:00 Uhr in geschlossenen Veranstaltungsstätten
Wenn diese Voraussetzungen zutreffen, ist keine Bewilligung erforderlich. Der Marktgemeinde ist die Durchführung der Veranstaltung mittels Veranstaltungsmeldung mitzuteilen.
Veranstaltungen, die länger als bis 24:00 Uhr oder 02:00 Uhr dauern, oder die die Voraussetzungen der freien Veranstaltung nicht erfüllen (z. B. Lärmimmission, Besuchergefährdung), sind von der Marktgemeinde zu bewilligen und sind mit Kosten verbunden.
Anträge auf Bewilligung sind mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn bei der Marktgemeinde einzubringen.
Veranstaltungsstätte:
Ein gesondertes Verfahren gibt es für die Veranstaltungsstättengenehmigung, da alle Veranstaltungen nur in geeigneten oder genehmigten Veranstaltungsstätten durchgeführt werden dürfen.
Veranstaltungsstätten, die überwiegend für Veranstaltungszwecke bestimmt sind, bedürfen zu ihrem Betrieb jedenfalls eine Veranstaltungsstättengenehmigung. Diese Genehmigung muss vom Eigentümer bzw. vom Verfügungsberechtigten beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin.