Fischgewässer

Fischen am Mitterteich und Damnigteich
  • Das Fischen ist im Damnigteich und Mitterteich vom 1.1. bis 31.12. gestattet.
  • Bei Eisbildung ist das Fischen verboten.
  • Das Fischen im Damnigteich und Mitterteich ist vom 1.6. bis 31.8. nur im grün gekennzeichneten Bereich erlaubt (siehe Lageplan).
  • Die Schutzzone im Mitterteich wird durch Hinweistafeln gekennzeichnet.
  • Das Nächtigen außerhalb des festgelegten Fischereibereiches ist strengstens verboten.
  • Während der Nachtzeit von 22:00 bis 5:00 Uhr ist das Befahren der Wege ausnahmslos verboten.
  • Das Fällen von Bäumen und Sträuchern sowie sonstige Veränderungen im Uferbereich, Verschmutzungen jeglicher Art, Campieren und offenes Feuer sowie übermäßige Lärmerregung durch die Fischereiberechtigten sind verboten. Bei Missbrauch erfolgt der sofortige Entzug der Fischereiberechtigung.
  • Das Fischen ist ausnahmslos nur vom Ufer aus gestattet. (außer Damnigteich)
  • Boote und jegliche Wasserbeförderungen sind verboten.
  • Steganlagen, die von der Fischerei ausgenommen sind, sind mit einer blauen Tafel (Fischen verboten SZF) gekennzeichnet.
  • Abhakmatte mit mindestens 1 Meter Länge, sowie feinmaschiger Kescher mit 1 Meter Bügellänge sind Pflicht (nur bei Karpfenfischerei).
  • Vorfüttern verboten.
  • Spinnfischen von 1.5. bis 31.12. erlaubt.
  • Die Parkplätze beim Restaurant Dammwirt sind für Lokalgäste reserviert.
  • Ausweiden der Fische am Gewässer ist verboten.
  • Sämtliche Regelungen sind ausnahmslos einzuhalten.

 

Sarah Sereinig

Moosburg-Service, Standesamt
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