Höhe der Förderungen
Ankauf von Zuchtkalbinnen
Förderungshöhe für 1 Stück EUR 150,00.
Ankauf Zuchteber
ZWKL I – 60 % vom Bruttoverkaufspreis max. jedoch EUR 380,00
ZWKL II -50 % vom Bruttoverkaufspreis max. jedoch EUR 330,00
Künstliche Besamung
Förderungshöhe für alle deckfähigen weiblichen Rinder, ab dem 18. Lebensmonat, EUR 12,00
Wurmmittel
Förderungshöhe: 20 % vom Ankaufspreis max. jedoch EUR 35,00 pro Liter
Gelenkswelle
Förderungshöhe bei Ankauf einer neuen Gelenkswelle EUR 22,00
Förderungshöhe bei Reparatur einer bestehenden Gelenkswelle EUR 15,00
Weiterbildungsmaßnahmen
Weiterbildungen im landwirtschaftlichen Bereich (Seminare, Kurse etc.) werden individuell im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft behandelt.
Förderungen für Maschinengemeinschaften
Förderungshöhe für den Ankauf von landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten werden individuell im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft behandelt.