Höhe der Förderungen

Ankauf von Zuchtkalbinnen

Förderungshöhe für 1 Stück EUR 150,00.

Ankauf Zuchteber

ZWKL I – 60 % vom Bruttoverkaufspreis max. jedoch EUR 380,00
ZWKL II -50 % vom Bruttoverkaufspreis max. jedoch EUR 330,00

Künstliche Besamung

Förderungshöhe für alle deckfähigen weiblichen Rinder, ab dem 18. Lebensmonat, EUR 12,00

Wurmmittel

Förderungshöhe: 20 % vom Ankaufspreis max. jedoch EUR 35,00 pro Liter

Gelenkswelle

Förderungshöhe bei Ankauf einer neuen Gelenkswelle EUR 22,00
Förderungshöhe bei Reparatur einer bestehenden Gelenkswelle EUR 15,00

Weiterbildungsmaßnahmen

Weiterbildungen im landwirtschaftlichen Bereich (Seminare, Kurse etc.) werden individuell im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft behandelt.

Förderungen für Maschinengemeinschaften

Förderungshöhe für den Ankauf von landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten werden individuell im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft behandelt.

Zuständigkeit und Kontakt

Sarah Sereinig

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-40
+43-4272-83400-33