Wald-/Nichtwaldfeststellung
Forstrechtliches Feststellungsverfahren
Bestehen Zweifel, ob eine Fläche Wald oder Schutzwald ist, kann die Behörde über Antrag oder von Amts wegen eine entsprechende Feststellung treffen.
Wald ist (unabhängig von der Bezeichnung im Kataster oder Flächenwidmungsplan) dann gegeben, wenn die Bestockung mit bestandesbildenden Forstgewächsen eine Fläche von 1.000 m² Ausmaß bei einer Mindestbreite von 10 m erreicht. Bei Neubewaldungsflächen muss eine Überschirmung von 50 % gegeben sein.