Kastrationsverpflichtung von Katzen –
Ausstellung der Katzenkastrationsgutscheine
Katzen sind extrem vermehrungsfreudige Tiere. Eine Katze kann, theoretisch, in 5 Jahren 12 680 (zwölftausendsechshundertachtzig) Nachkommen erzeugen!
Eine ungebremste Vermehrung führt zu Problemen – für die Katzen und auch für Menschen und die Umwelt. Wahrscheinlich kennen Sie den Anblick von kranken, inzuchtgeschädigten Katzen. Katzen können durch ihre Anwesenheit, ihre Ausscheidungen, durch Geruch und Lärmentwicklung stören. Darüber hinaus können Katzen Krankheiten auf Tiere und Menschen übertragen.
Aus diesen Gründen gilt in Österreich eine Katzenkastrationspflicht!
Bitte melden Sie tierhalterlose und verwilderte Katzen auf Ihrem Anwesen bei der Marktgemeinde Moosburg, Frau Sarah Sereinig.
Mit Hilfe der Marktgemeinde Moosburg, der Tierärzteschaft und dem Land Kärnten kann, im Rahmen der Möglichkeiten der Katzenkastrationsgutscheinaktion, geholfen werden.
Melden Sie sich bitte bei der Tierschutzombudsstelle oder einem Tierschutzverein, wenn Sie Hilfe für das Einfangen von verwilderten Hauskatzen benötigen.
Tierschutzombudsstelle Kärnten
Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Dr. Jutta Wagner
Tel.: +43 50 536 37000
E-Mail: tierschutz@ktn.gv.at