Wehrpflicht, Aufschub des Einrückungstermines
Für männliche österreichische Staatsbürger besteht ab dem 17. Geburtstag Wehrpflicht.
Es gibt zwei Möglichkeiten dieser Staatsbürgerpflicht nachzukommen: Grundwehrdienst oder Zivildienst. Der Auslandsdienst ist ein Ersatzdienst für den Zivildienst.
Man kann einen Antrag auf Aufschub des Grundwehrdienstes stellen. Grund für einen Aufschub ist z. B. eine laufende Ausbildung (Lehre, Schule, Studium). Diese Ausbildung muss vor dem 1. Januar des Stellungsjahres begonnen haben und noch andauern. Für eine später begonnene Ausbildung ist ein Aufschub nur in Härtefällen möglich. Der Grundwehrdienstantritt kann maximal bis zum 28. Geburtstag des Ansuchenden aufgeschoben werden.
Den Antrag auf Aufschub bringt man bereits bei der Stellung ein – die Übernahme sollte schriftlich bestätigt werden. Man kann den Antrag auch innerhalb von sechs Monaten nach der Stellung eingeschrieben per Post an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos schicken oder dort persönlich vorsprechen.