Zivildienst – Information zu finanziellen Hilfen

Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Er kann nur von männlichen österreichischen Staatsbürgern geleistet werden, die bei der Stellung (Musterung) als tauglich befunden wurden. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Der Zivildienst dauert 9 Monate und ist durchgehend (ohne Unterbrechung) zu absolvieren.

Die Zivildiensteinrichtungen mit den aktuell freien Plätzen finden Sie im Platzangebot des Bundesministeriums. Dort können auch unverbindliche Zuweisungswünsche abgegeben werden.

Die Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung erfolgt durch die Zivildienstserviceagentur. Diese Bundesbehörde ist für den Vollzug des Zivildienstgesetzes (ZDG) zuständig, sie ist der Bundesministerin für Inneres untergeordnet und hat ihren Sitz in Wien.

Die Informationen zu finanziellen Ansprüche im Zivildienst finden Sie hier!

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