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Katastrophenschutz (kurz: KatS, KatSchutz) bezeichnet Maßnahmen, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in oder vor der Entstehung einer Katastrophe zu schützen. Alle Maßnahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes, die der Abwehr von Gefahren für die zivile Bevölkerung dienen, werden unter dem Begriff Bevölkerungsschutz zusammengefasst.
Als oberste Behörde ist das Innenministerium zuständig, während die einzelnen zivilen Organisationen, die für den Katastrophenschutz herangezogen werden, aufgrund landesgesetzlicher Basis arbeiten. Je nach Schadenslage kann ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet erklärt werden. Je nach Ausdehnung kann ein Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen.
Die Katastrophenschutzgesetzgebung obliegt den einzelnen Bundesländern. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen in den Griff zu bekommen.
In erster Linie ist die Bekämpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr mit den durch sie organisierten Katastrophenhilfsdiensten und der Rettungsorganisationen und ruht damit hauptsächlich auf Freiwilligenorganisationen. Aber auch das Bundesheer kann zu Assistenzhilfsleistungen herangezogen werden. Um auch Freiwillige unter der Zivilbevölkerung einbinden zu können, wurde 2007 das Team Österreich unter der Leitung vom Roten Kreuz und dem ORF gegründet.
Internationales Zivilschutzzeichen
Notrufe
- 122 Feuerwehr
- 133 Polizei
- 144 Rettung
- 140 Bergrettung
- 141 Ärztenotdienst
- 1455 Apothekennotruf
- 112 Euronotruf
Sirenensignale in Österreich
- Warnung: 3-minütiger, gleichbleibender Dauerton – Gefahrensituation!
- Alarm: Auf- und abschwellender Heulton ca. 1 Minute. Unmittelbare Gefahr!
- Entwarnung: 1-minütiger, gleichbleibender Dauerton. Ende der Gefahrensituation!
- Feuerwehralarm: Sirenensignal 3 x 15 Sekunden