Feuerwerk – Information
Raketen zu Silvester
Das Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke), das sind Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellenund einen geringen Lärmpegel besitzen, ist in den Ortsgebieten der Marktgemeinde Moosburg vom 31. Dezember, 20:00 Uhr, bis 1. Januar 2:00 Uhr gestattet.
Die Verwendung dieser Feuerwerkskörper ist nach dem Pyrotechnikgesetz in geschlossenen Räumen, in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen und innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen generell – auch außerhalb des Ortsgebietes – verboten.