Friedhofsgebühren
Für die Benützung der gemeindeeigenen Aufbahrungshalle, der Grabstätten, der Urnengräber und der Urnennischen des Ortsfriedhofes Moosburg werden Gebühren eingehoben.
Zur Entrichtung der Hallen- und Grabgebühren sowie der Friedhofserhaltungsgebühr ist der jeweilige Auftraggeber im Sinne der jeweils geltenden Friedhofsordnung der Marktgemeinde Moosburg verpflichtet.
Ansprechpartner der Marktgemeinde Moosburg ist die Städtische Bestattung Feldkirchen.
Friedhofsgebühren - Kosten und Gebühren in EUR
Grabgebühren 2024jeweils für 10 Jahre
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Doppelgrab | 271,00 |
Doppelgrab/Wand | 298,00 |
Einzelgrab | 205,00 |
Einzelgrab/Wand | 224,00 |
Urnennische | 675,00 |
Urnengrab | 675,00 |
Friedhofserhaltungsgebühr 2024Wird für zehn Jahre vorgeschrieben und dient der Erhaltung der Infrastruktur (Wirtschaftshofleistungen, Müllentsorgung, Instandhaltungen, etc.)
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Erhaltungsbeitrag für 10 Jahre | 210,00 |