Hundehaltung in Moosburg
Informationen über die Hundeabgabe
Für das Halten von Hunden werden Hundeabgaben vorgeschrieben. Nähere Details dazu finden Sie in der aktuell gültigen Hundeabgabenverordnung der Marktgemeinde Moosburg.
Hundemarken
Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen außerhalb des Hauses mit einer gut sichtbaren Hundemarke versehen sein. Die Hundemarken sind bei uns im Moosburg-Service erhältlich. Bitte melden Sie sich, falls eine Hundemarke verloren geht. Ersatzmarken erhalten Sie ebenfalls im Moosburg-Service.
Fälligkeit
Die Hundeabgabe ist erstmals binnen einem Monat nach Erhalt des Abgabenbescheides zu entrichten. In den folgenden Jahren ist sie jeweils am 15. Februar fällig.
Hundehaltung und Registrierung
Alle gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Es besteht in Österreich eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde. Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin bzw. des Hundehalters von dem Tierarzt/der Tierärztin spätestens bis zum dritten Lebensmonat des Hundes eingesetzt.
Standorte Hunde-WCs
Für eine artgerechte Hundehaltung ist der Spaziergang unerlässlich. Die Marktgemeinde Moosburg hat im Gemeindegebiet Hunde-WCs aufgestellt, um Hundekot rasch beseitigen zu können. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit – Ihren Mitmenschen und der Umwelt zuliebe.
- Parkplatz Schlosswiese
- Nähe Kinderspielplatz Tigring
- Mitterteichlandesstraße Nähe Dammwirt
- Ecke Fußballplatz/Pestalozzistraße, Richtung Bildungscampus
- Kinderdorfstraße, Einfahrt Fortschrittsiedlung
Hundehaltung - Kosten und Gebühren in EUR
Hundehaltung |
|
Hundemarke - einmalig | 4,00 |
Hundemarke bei Verlust - einmalig | 4,00 |
Hundeabgabe - jährlich | 35,00 |