Wasserversorgung – Übersicht über Gebühren und Beiträge
Die Beiträge und Gebühren dienen zur Deckung der Kosten für die Errichtung und des laufenden Betriebes der Gemeindewasserversorgungsanlage.
Wasseranschlussbeitrag
Der Wasseranschlussbeitrag dient zur Deckung der Kosten für die Errichtung der Gemeindewasserversorgungsanlage.
Wasseraufschließungsbeitrag
Der Wasseraufschließungsbeitrag ist vom Eigentümer der Grundstücke zu entrichten. Der Aufschließungsbeitrag wird für jedes im Versorgungsbereich gelegene und für eine Bebauung in Betracht kommende Grundstück ausgeschrieben, sofern im Falle einer Bebauung voraussichtlich die Anschluss- und Benützungspflicht auszusprechen sein wird. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus der Summe der Quadratmeter des Grundstückes und den je nach Baulandkategorie festgelegten Sätzen. Wird derzeit nicht eingehoben.
Wasserbereitstellungsgebühr
Die Bereitstellungsgebühr ist für jene Grundstücke zu entrichten, für die ein Anschlussauftrag erteilt oder ein Anschlussrecht eingeräumt wurde.
Wasserbenützungsgebühr
Für die tatsächliche Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage ist eine Benützungsgebühr zu entrichten. Die Höhe ergibt sich aus dem mittels Wasserzähler ermittelten Wasserverbrauch eines Jahres in Kubikmeter und dem Gebührensatz.
Wasserversorgung - Kosten und Gebühren in EUR
Wasseranschlussbeitrag |
|
pro Bewertungseinheit; inkl. 10% USt | 2.328,40 |
Wasseraufschließungsbeitrag |
|
Dorfgebiet, Wohngebiet, Kurgebiet | 0,44 |
Gewerbegebiet, Geschäftsgebiet, Industriegebiet | 0,33 |
Sondergebiet | 0,22 |
Wasserbereitstellungsgebühr |
|
pro Wasserzähler inkl. 10 % USt | 82,36 |
Wasserbenützungsgebühr |
|
pro m³ Wasser inkl. 10 % USt | 1,27 |