Wasserversorgung – Übersicht über Gebühren und Beiträge

Die Beiträge und Gebühren dienen zur Deckung der Kosten für die Errichtung und des laufenden Betriebes der Gemeindewasserversorgungsanlage.

Wasseranschlussbeitrag

Der Wasseranschlussbeitrag dient zur Deckung der Kosten für die Errichtung der Gemeindewasserversorgungsanlage.

Wasseraufschließungsbeitrag

Der Wasseraufschließungsbeitrag ist vom Eigentümer der Grundstücke zu entrichten. Der Aufschließungsbeitrag wird für jedes im Versorgungsbereich gelegene und für eine Bebauung in Betracht kommende Grundstück ausgeschrieben, sofern im Falle einer Bebauung voraussichtlich die Anschluss- und Benützungspflicht auszusprechen sein wird. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus der Summe der Quadratmeter des Grundstückes und den je nach Baulandkategorie festgelegten Sätzen. Wird derzeit nicht eingehoben.

Wasserbereitstellungsgebühr

Die Bereitstellungsgebühr ist für jene Grundstücke zu entrichten, für die ein Anschlussauftrag erteilt oder ein Anschlussrecht eingeräumt wurde.

Wasserbenützungsgebühr

Für die tatsächliche Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage ist eine Benützungsgebühr zu entrichten. Die Höhe ergibt sich aus dem mittels Wasserzähler ermittelten Wasserverbrauch eines Jahres in Kubikmeter und dem Gebührensatz.

Wasserversorgung - Kosten und Gebühren in EUR

Wasseranschlussbeitrag

pro Bewertungseinheit; inkl. 10% USt 2.328,40

Wasseraufschließungsbeitrag

Dorfgebiet, Wohngebiet, Kurgebiet 0,44
Gewerbegebiet, Geschäftsgebiet, Industriegebiet 0,33
Sondergebiet 0,22

Wasserbereitstellungsgebühr

pro Wasserzähler inkl. 10 % USt 82,36

Wasserbenützungsgebühr

pro m³ Wasser inkl. 10 % USt 1,27

Zuständigkeit und Kontakt

Gabriele Theuermann

Buchhaltung
+43-4272-83400-26
+43-4272-83400-33