Tourismusabgabe – Information
Seit 1.1.2013 ist die Zuständigkeit von den Gemeinden an das Amt der Kärntner Landesregierung, Dienststelle für Landesabgaben, übertragen worden.
Welche gesetzlichen Änderungen gibt es bei der Tourismusabgabe?
Neben Änderungen bei der Aufteilung des Ertrages aus der Tourismusabgabe (Gemeinden – Tourismusverbände und Tourismusregionen, Land Kärnten) ist die Verschiebung der Zuständigkeit für die Einhebung der Abgaben von den Gemeinden zur Dienststelle für Landesabgaben die wesentliche Änderungen.
Was müssen die Abgabepflichtigen tun?
Sie werden gebeten, die Abgabeerklärung ausschließlich bei der Dienststelle für Landesabgaben einzureichen.
Wo bekommen Sie Informationen zum Tourismusabgabegesetz bzw. Ausfüllhilfen für die Tourismusabgabeerklärung?
Eine Ausfüllhilfe wird zusammen mit der Abgabeerklärung versendet, die Ihnen von der Dienststelle für Landesabgaben zugesandt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Diensstelle für Landesabgaben.