Zweitwohnsitzabgabe

Sie sind Besitzer einer Ferienwohnung oder Eigentümer eines Zweitwohnsitzes in der Marktgemeinde Moosburg? Dann informieren wir Sie gerne über die Zweitwohnsitzabgabe:

  • Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Gemeindeabgabe.
  • Als Zweitwohnsitz im Sinne des Gesetzes gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird.
  • Die Abgabe wird nach der Wohnnutzfläche bemessen.
  • Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Selbsterklärungsabgabe, d. h. wenn der Umstand eines Zweitwohnsitzes eintritt, bitten wir Sie, dies umgehend an das Gemeindeamt zu melden.

Bitte verwenden Sie das Formular Zweitwohnsitzabgabeerklärung unter Downloads.

Abgabe und Einhebung

Der Abgabezeitrum dauert vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres und ist bis zum 15. Dezember des Kalenderjahres an die Gemeinde zu entrichten.

Die Höhe der Abgabe ist durch Verordnung des Gemeinderates festgelegt, die Höhe finden Sie unter Kosten & Gebühren.

Der Abzug für fehlende Zentralheizung wird mit 10 % berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass – wenn die Abgabepflicht für den Zweitwohnsitz besteht – auch die Abgabepflicht für die pauschalierte Orts- undNächtigungstaxe gilt.

Siehe unter – Pauschalierte Orts- und Nächtigungstaxe

Zweitwohnsitzabgabe - Kosten und Gebühren in EUR

Zweitwohnsitzabgabe

pro Monat
Wohnungen Nutzfläche bis 30 m² 7,50
Wohnungen Nutzfläche 30-60 m² 15,00
Wohnungen Nutzfläche 60-90 m² 26,25
Wohnungen Nutzfläche über 90 m² 41,25