Reisepass für ein Kind
Wenn Sie einen Reisepasse für Ihr Kind benötigen – wir helfen Ihnen gerne.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Ihr Kind unter 18 Jahre muss persönlich eingebracht werden. Nehmen Sie Ihr Kind zur Antragstellung mit, weil ein Fingerabdruck genommen wird.
Nach der Antragstellung dauert es ca. fünf Tage und der Reisepass wird Ihnen mit der Post an die von Ihnen angeführte Adresse zugesandt.
Wenn Sie eine Auslandreise unternehmen, informieren Sie sich bitte im Voraus über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels. Hilfe finden Sie unter www.bmaa.gv.at oder www.help.gv.at oder bei der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich.
Gültigkeitsdauer
- bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: 2 Jahre
- vom 2. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: 5 Jahre
- ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 10 Jahre
Zuständigkeit und Kontakt
Sie können den Antrag persönlich bei uns im Moosburg-Service abholen oder Sie laden sich das Online-Formular herunter.
Der Antrag selbst kann bei jeder Bezirkshauptmannschaft bzw. bei jedem Magistrat gestellt oder abgegeben werden.
Sollten Sie einen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen in Kärnten stellen, ist kein Antragsformular notwendig. Ihre Daten werden direkt erfasst und in den Computer eingegeben.
Benötigte Unterlagen
- Zustimmung des Erziehungsberechtigten – diese Erklärung wird direkt am Antragsformular abgegeben
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
- ein Passbild 35 x 45 mm, nicht älter als sechs Monate
Reisepass für ein Kind - Kosten und Gebühren in EUR
Reisepass Kind |
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Bundesgebühr ab dem 12. Lebensjahr | 75,90 |
Bundesgebühr bis zum 12. Geburtstag | 30,00 |
Expresspass Kind |
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Bundesgebühr ab dem 12. Lebensjahr | 220,00 |
Bundesgebühr bis zum 12. Geburtstag | 165,00 |