Reisepass – Namensänderung, Ergänzung akademischer Grad
Sie wollen eine Ergänzung bzw. Änderung in Ihrem Reisepass beantragen – wir helfen Ihnen gerne.
Den Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Reisepasses müssen Sie persönlich stellen.
Namensänderung:
- Eine Namensänderung kann nicht in den Reisepass eingetragen werden. Sie müssen einen neuen Reisepassantrag stellen.
- Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei einer Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Ergänzung akademischer Grad:
- Akademischer Grade können, müssen aber nicht im Reisepass eingetragen werden.
- Es ist kein Antrag auf Neuausstellung erforderlich. Sie werden in Form einer eingeklebten Vignette in Ihrem Pass ergänzt.
Inland: Anträge sind im Moosburg-Service erhältlich. Diese können bei jeder Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat abgegeben oder gestellt werden.
Änderungen können auf jeder Passbehörde vorgenommen werden.
Benötigte Unterlagen
- Reisepass
- Nachweis der Änderung oder Ergänzung, wie Heiratsurkunde etc.
- Nachweis des erworbenen akademischen Grades, Sponsions- bzw. Promotionsurkunde, Bescheid über das Recht zur Führung der Standesbezeichnung Ingenieur.
Reisepass – Änderung - Kosten und Gebühren in EUR
Reisepass – Änderung |
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Bundesgebühr für Eintragung und Änderung | 28,50 |