Schöffen und Geschworene – Bestellung
Das Amt eines Schöffen oder Geschworenen ist ein Ehrenamt.
Aufgrund des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990 werden jedes 2. Jahr die Namen von fünf von tausend der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen durch ein Zufallsverfahren ermittelt.
Zum Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind österreichische Staatsbürger zu berufen, die zu Beginn des ersten Jahres, in dem sie tätig sein sollen, das 25., nicht aber das 65. Lebensjahr vollendet haben.