Staatsbürgerschaftsverleihung
Unter bestimmten Voraussetzungen können „Nicht-Österreichern“ die Österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden.
Zur Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft müssen immer die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein und ein Antrag gestellt werden.
Die Höhe der Landesverwaltungsabgabe erfahren Sie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Amt der Kärntner Landesregierung.
Benötigte Unterlagen
Die für die Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft benötigen Unterlagen erfahren Sie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Amt der Kärntner Landesregierung.
Staatsbürgerschaftsverleihung - Kosten und Gebühren in EUR
Staatsbürgerschaftsverleihung |
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Bundesgebühr | 976,80 |