Gemeinsame Obsorge

Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, haben Sie die Möglichkeit für Ihr minderjähriges Kind eine gemeinsame Obsorge am Standesamt zu bestimmen.
Wenn keine Obsorge Bestimmung vorliegt, ist allein die Mutter mit der Obsorge des Kindes betraut.

Eine gemeinsame Obsorge ist bis zum Ende des 2. Lebensjahres des Kindes kostenlos.

Rufen Sie uns dazu einfach an, wir helfen gerne!

Gemeinsame Obsorge

Bundesgebühr 14,30
Verwaltungsabgabe 3,20

Zuständigkeit und Kontakt